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   OLG Bamberg, 03.01.1985 - 2 WF 266/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,4271
OLG Bamberg, 03.01.1985 - 2 WF 266/84 (https://dejure.org/1985,4271)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 03.01.1985 - 2 WF 266/84 (https://dejure.org/1985,4271)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 03. Januar 1985 - 2 WF 266/84 (https://dejure.org/1985,4271)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    BGB §§ 1569 ff, 1601 ff
    Unterhaltsrecht; Ansatz von Verbindlichkeiten aus der Übernahme eines ursprünglich beiden Eheleuten gemeinsam gehörenden Hausgrundstücks durch einen Ehegatten.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1985, 1141
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.01.1982 - IVb ZB 925/80

    Rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss des Verfahrens -

    Auszug aus OLG Bamberg, 03.01.1985 - 2 WF 266/84
    a) Maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Klage ist nicht das Datum des Eingangs der Klage oder des Prozeßkostenhilfeantrages, sondern dasjenige der Entscheidung über das Prozeßkostenhilfegesuch (BGH FamRZ 1982, 367, 368 = BGHF 3, 26; Senatsbeschlüsse vom 27. Juni 1984 - 2 UF 164/83, und vom 14. November 1984 - 2 W 8/84, beide n.v.; Zöller, aaO § 114 Rdn. 57 und § 119 Rdn. 20).
  • OLG Bamberg, 10.08.1989 - 2 W 4/89

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Grundsätzlich kann Prozeßkostenhilfe nicht mehr bewilligt und Beschwerde gegen einen versagenden Beschluß nicht mehr eingelegt werden, wenn die Instanz in der Hauptsache beendet ist (n.M., z.B. OLG Bamberg, FamRZ 85, 1141 und JurBüro 87, 141; Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann, 47. Aufl., Anm. 13 B zu § 127 ZPO m.w.N.).

    Etwas anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn der PKH-Antrag rechtzeitig gestellt worden ist, das Gericht jedoch erst so spät entschieden hat, daß eine Beschwerde nicht mehr rechtzeitig vor dem Ende des Rechtszuges eingelegt werden konnte (OLG Bamberg, FamRZ 85, 1141; Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann, a.a.O. Anm. 13 D).

  • VG Frankfurt/Main, 23.02.1998 - 14 E 479/95

    Maßnahmen der Hilfe zur Erziehung ; Bemessung eines angemessenen Lebensunterhalts

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  • VGH Hessen, 09.12.1987 - 12 TP 2973/87

    Einlegung der Prozeßkostenhilfebeschwerde nach Rechtskraft der Hauptsache

    Jedoch werden in der Regel die vorgenannten Fälle auch dann erfaßt und einer interessegerechten Lösung zugeführt werden, wenn eine Ausnahme von der grundsätzlichen Unzulässigkeit einer nach Rechtskraft der Hauptsache erhabenen Prozeßkostenhilfebeschwerde immer dann gemacht wird, wenn dem Beschwerdeführer eine vorherige Einlegung der Beschwerde nicht möglich oder nicht zumutbar war (OLG Bamberg, B. v. 03.01.1985, FamRZ 1985, 1141; OLG Hamm, B. v. 02.04.1985, MDR 1985, 592; OLG Karlsruhe, B. v. 28.11.1986, MDR 1987, 240; Zöller-Schneider, ZPO, 14. Aufl. 1984, § 127, RdNr. 27; vgl. auch Baumbach-Hartmann, ZPO, 46. Aufl. 1988, § 127, Anm. 8 b).
  • OLG Düsseldorf, 13.01.1986 - 10 WF 2/86
    Die Verfügungskläger haben einen Anspruch darauf, daß ihr Prozeßkostenhilfegesuch alsbald und ohne Zögern erledigt wird; ein Hinausschieben der Entscheidung ohne zureichende Gründe ist unzulässig (vgl. BGHZ 10, 139, 144; OLG Bamberg FamRZ 1985, 1141; Baumbach/Lauterbach/Hartmann/Albers, aaO § 118 Anm. 7; Schneider, MDR 1977, 619, 620).
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